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Familien fördern

Ausbau der Kinderbetreuung

Ab August 2013 hat jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Beim Ausbau der Betreuungsplätze unterstützt der Bund Länder und Kommunen von 2008 bis 2013 mit vier Milliarden Euro (2,15 Milliarden Euro für die Investitionskosten und 1,85 Milliarden Euro für die Betriebskosten). Ab 2014 zahlt der Bund jährlich 770 Millionen Euro für Betriebskosten. Da nach neuen Berechnungen 30.000 zusätzliche Plätze notwendig sind, hat der Bund für 2013 weitere Fördermittel zugesagt: 580,5 Millionen Euro für Investitionen und jährlich weitere 75 Millionen Euro für Betriebskosten.

Um den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige zu beschleunigen, hat die Bundesregierung im Mai 2012 ein Zehn-Punkte-Programm vorgelegt. Es sieht unter anderem Lohnkostenzuschüsse für Tagesmütter vor, um ihre Festanstellung zu erleichtern. Zudem ist eine stärkere Förderung von Betriebskindergärten geplant. Für die Kinderbetreuung sollen zusätzliche Fachkräfte gewonnen und qualifiziert werden. Zinsgünstige Kredite der Förderbank KfW in Höhe von 350 Millionen Euro helfen den Kommunen, den Ausbau der Kindertagesstätten schneller voranzubringen.

Betreuungsgeld

Eltern, die die Betreuung ihres Kindes im zweiten und dritten Lebensjahr privat organisieren, sollen ab Januar 2013 ein Betreuungsgeld erhalten. Die Leistung soll 2013 zunächst monatlich 100 Euro für das zweite Lebensjahr eines Kindes betragen und ab 2014 monatlich 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr.

Das Bildungspaket

Mehr als die Hälfte der 2,5 Millionen anspruchsberechtigten Kinder erhalten mittlerweile Leistungen aus dem Bildungspaket – für Nachhilfe, Schulausflüge, Mittagessen in Kita, Schule und Hort sowie Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Die Kommunen haben es übernommen, die Bildungs- und Teilhabeleistungen umzusetzen. Der Bund gleicht den finanziellen Aufwand 2011 bis 2013 mit rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr aus. Mit diesem Geld werden auch finanzielle Spielräume geschaffen, zum Beispiel für die Einstellung von Schulsozialarbeitern in den Kommunen.

Bund, Länder und Kommunen haben im November 2011 beschlossen, das Stellen von Anträgen weiter zu vereinfachen. So können Eltern vom sogenannten Globalantrag Gebrauch machen, mit dem sie den allgemeinen Anspruch auf das Bildungspaket geltend machen. Danach reicht eine einfache Meldung des Sportvereins oder der Musikschule, dass das Kind am Angebot teilgenommen hat. Weiterhin ist jetzt in Ausnahmefällen auch die nachträgliche Erstattung von Mitteln an Eltern oder Kinder möglich, wenn sie für Bildungs- und Teilhabeleistungen in Vorlage getreten sind.

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Bildungspaket

Kinderwunsch möglich machen

Die Bundesregierung will ungewollt kinderlosen Paaren helfen, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Der Bund stellt hierfür 2012 sieben Millionen Euro und 2013 zehn Millionen Euro bereit. Damit können Paare reproduktionsmedizinische Behandlungen - zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)– in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sich das jeweilige Bundesland durch eigene Förderprogramme in mindestens gleicher Höhe beteiligt.

Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“

Eltern sollen stärker für eine frühe Förderung ihrer Kinder gewonnen werden. Das ist das Ziel des Bundesprogramms „Elternchance ist Kinderchance“, das von 2011 bis Ende 2014 läuft. Mindestens 4.000 Fachkräfte der Familienbildung werden zu "Elternbegleitern" fortgebildet. Sie stehen den Eltern mit kompetentem Rat zur Entwicklung und Bildung zur Seite. Im März 2012 sind zusätzlich 100 Modellstandorte "Elternbegleitung Plus" gestartet, um die Bildungsförderung sozial benachteiligter Familien zu verbessern.

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